Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft getreten. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 ist es, ausländischen Fachkräften die Arbeitsgenehmigung in der EU zu erleichtern.
Daher wurden insbesondere die Voraussetzungen zur Erteilung eines Arbeitsvisums angepasst. Die meisten Änderungen finden sich entsprechend im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wieder.
Dieses regelt die Vergabe von Aufenthaltstiteln für verschiedene Zwecke wie beispielsweise Arbeit, Arbeitserlaubnis, Ausbildung, Ausbildungssuche oder Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt für eine Beschäftigung als Fachkraft. Fachkräfte sind befugt, mit Berufsausbildung und mit akademischer Ausbildung eine Beschäftigung ausüben, zu der sie ihre Qualifikation befähigt (§§ 18 bis 18b AufenthG).
So können beispielsweise ausländische Pflegekräfte wieder in ihrem Beruf tätig sein. Dementsprechend wird so die Personalvermittlung in der Pflege deutlich beschleunigt und dem Fachkräftemangel aus dem Ausland entgegengewirkt.